Abteilung

Sozialdienst

Über die Abteilung

Unser Sozialdienst bietet Patienten, die persönliche, soziale oder berufliche Probleme im Zusammenhang mit der Erkrankung und deren Auswirkungen auf ihr Leben (und das ihrer Angehörigen) haben, eine individuelle Beratung an. Das Ziel hierbei ist, den Patienten bei der Verarbeitung ihrer Krankheit und deren Folgen zu unterstützen. Dazu gehört die gemeinsame Klärung von persönlichen und sozialen Fragestellungen sowie die Vermittlung bedarfsgerechter Versorgungsmöglichkeiten. Es ist uns hierbei ein besonderes Anliegen, der Leitidee „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu folgen, damit unsere Patienten trotz ihrer krankheitsbedingten Einschränkungen weitestgehend eigenständig ihren Alltag bewältigen und ihr Leben (wieder) – den Umständen entsprechend – als selbstbestimmt erfahren.

Die Einleitung konkreter Maßnahmen, die stets eingebunden ist in den konzeptionellen Ablauf unserer Klinik (also unter Einbeziehung aller Berufsgruppen, die hier am Behandlungsprozess beteiligt sind), erfolgt nach Absprache mit den Patienten, ggf. auch mit deren Angehörigen.

Sozialdienst der Rommel-Klinik

Zur Vereinbarung einer persönlichen Sozialberatung wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Klinik-Arzt, der den entsprechenden Auftrag an unsere Sozialdienst-Mitarbeiterin Stella Greco weiterleiten wird.
Sie wird Ihnen gern bei nachfolgenden sozialrechtlichen Fragestellungen weiterhelfen:

  • Beratung zu finanziellen Hilfen und zur wirtschaftlichen Sicherung
  • Information zur Schwerbehinderung (nach SGB IX)
  • Beratung zu sowie Vermittlung von Hilfen zur häuslichen Versorgung
  • Beratung zu sowie Vermittlung von Pflegeeinrichtungen
  • Beratung zu beruflichen Perspektiven sowie zu berufsfördernden Maßnahmen
  • Vermittlung von Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen

Information zum Entlassmanagement

Zur Sicherung des Behandlungsergebnisses und der lückenlosen Anschlussversorgung nach Entlassung haben gesetzlich versicherte Patienten gemäß den Vorgaben des § 39 Abs. 1a Satz 4 des Sozialgesetzbuches V Anspruch auf ein individuelles Entlassmanagement, wobei hierfür eine schriftliche Einwilligungserklärung des Patienten bei der Aufnahme zu erfolgen hat.
Info Entlassmanagement für Patienten