Whistleblowing
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Hinweise zu Verstößen, die straf- und bußgeldbewehrt sind und sonstige Verstöße gegen Gesetze, Rechtsverordnungen nach der EU Whistleblower-Richtlinie können Sie an den Whistleblowing-Beauftragten melden. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Meldeformular auf dieser Seite oder eine E-Mail an whistleblowing@rommel-klinik.de
Die Meldung über das folgende Formular erfolgt anonym, der Absender kann nicht ermittelt werden.
Sind Rückfragen erwünscht, muss der Absender angegeben werden.
Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
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Gendergerechte Sprache
Zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird in unseren Medien auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet und das generische Maskulinum verwendet.
Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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